Im Bezug auf die VDP-Qualitätspyramide versinnbildlicht es den Leitsatz: "Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität." Die Klassifizierung der Lagen obliegt den VDP-Regionalverbänden und beruht zum Teil auf historischen Bewertungen wie der Preußischen Lagenklassifikation. Die VDP-Gutsweine verstehen sich als Basisweine auf hohem Niveau: Der Anbau von 80 % traditionellen gebietstypischen Rebsorten ist vorgeschrieben. Der Höchstertrag ist auf 75 hl pro Hektar beschränkt. Die Bezeichnung wird aber auch außerhalb des VDP genutzt.
"Gutswein" ist ein Begriff aus der deutschen Weinsprache und bezeichnet einen Qualitätswein, der in einem bestimmten Weinberg oder Weingut angebaut, produziert und abgefüllt wurde. Er gehört zu den sogenannten "Gebietsweinen", das heißt, er darf nur aus Trauben hergestellt werden, die innerhalb eines genau definierten geographischen Gebietes gewachsen sind. Dieser hohe Anspruch an Herkunft und Qualität macht den Gutswein zu einer besonderen Kategorie im Bereich der Qualitätsweine.
Der Name "Gutswein" stammt von dem Wort "Gut", das in diesem Kontext für ein Weingut steht. Darüber hinaus muss der Gutswein eine amtliche Prüfungsnummer auf dem Etikett führen, was seine Qualität zusätzlich bestätigt. Schließlich zeichnet sich dieser spezielle Wein durch seinen charakteristischen Geschmack aus, welcher stark von den klimatischen Bedingungen und Bodeneigenschaften des Anbaugebiets beeinflusst wird. Im Allgemeinen repräsentiert ein Gutswein somit die typischen Merkmale seines Herkunftsgebietes in außergewöhnlicher Art und Weise.